Doebele Galerie + Kunstauktionen
Roswitha und Markus Döbele
www.fine-art-doebele.de

Einlieferung

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An:
Doebele Kunstauktionen
Roswitha und Dr. Markus Doebele GbR
Am Hoch 1
97337 Dettelbach-Effeldorf
Tel. 09324 / 903485
Mobil 0151 / 1939 0438

www.fine-art-doebele.de

Auftrag zur freiwilligen Versteigerung
57. Auktion

Auftraggeber:

 

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beauftragt die »Roswitha und Dr. Markus Doebele GbR«, im folgenden »der Versteigerer«, die in der beigefügten Liste aufgeführten Objekte als Kommissionär im eigenen Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu versteigern.

  1. Der Auftraggeber hat den oben genannten Versteigerungstermin zur Kenntnis genommen und versichert rechtmäßiger Eigentümer aller von ihm eingelieferten Objekte zu sein. Er haftet für die Richtigkeit seiner Angaben und für Rechtsmängel des Versteigerungsgutes und steht dafür ein, daß es nicht mit Rechten Dritter belastet ist. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
  2. Der Versteigerer übernimmt:
  3. Der Auftraggeber übernimmt:
  4. Der Versteigerer ist berechtigt bei Nichtzuschlag und erloschenen Geboten unter Vorbehalt diese Objekte bis zur Dauer von 5 Wochen nach der Versteigerung nicht unter dem Mindestzuschlag freihändig zu veräußern. Kommt es zum Abschluß eines Kaufvertrags, kann der Versteigerer das Entgelt und Erstattung seiner Aufwendung beanspruchen.
  5. Zieht der Auftraggeber seinen Auftrag ganz oder teilweise zurück, so hat er dem Versteigerer 30% des Schätzpreises und die entstanden Unkosten zu zahlen. Dies gilt auch, wenn durch einen Sach- oder Rechtsmangel (gemäß Nr.1 dieses Vertrages) die Versteigerung der eingelieferten Objekte unmöglich ist.
  6. Das Versteigerungsgut ist gebraucht.
  7. Der Versteigerer verpflichtet sich, dem Auftraggeber spätestens 6 Wochen nach der Versteigerung schriftlich Abrechnung zu erteilen und den fälligen Betrag zu entrichten falls die Zahlung erfolgt ist.
    Erhält der Versteigerer den Versteigerungserlös vom Käufer nicht, kann er ohne Rechtsnachteile noch nach der Anzeige der Auftragsdurchführung dem Auftraggeber den Käufer benennen. Falls der Versteiger das Versteigerungsgut dem Ersteigerer bereits ausgehändigt hat, steht er dem Auftraggeber für den Erlös ein.
  8. Die Vertragspartner sind bis zum Ablauf von 6 Wochen nach der Versteigerung an diesen Vertrag gebunden. Erfüllungsort ist Dettelbach-Effeldorf, Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Kitzingen. Es wird ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung gebracht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
  9. Besondere Vereinbarungen:

 

Anlage: Objektliste Nr. _______________ bis Nr. _______________.

Ort, Datum:

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Versteigerer:

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Auftraggeber:

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http://www.fine-art-doebele.de/de/einlieferung.php (Stand: 19.04.2024. 16:08)

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